Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat Dr. jur. Nikolaus Geiben am 04.03.2009 die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht verliehen.
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat Dr. jur. Nikolaus Geiben am 04.03.2009 die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht verliehen.